Main Menu

Oberschule Esterwegen

Schulordnung     (letzte Änderung GK vom 04.06.2018)               

Auch in der Schule ist es wie in jeder Gemeinschaft notwendig, dass Übereinkünfte getroffen werden, die das Zusammenleben regeln. Dabei ist es in einigen Fällen nicht zu vermeiden, dass die Freiheit des Einzelnen mit Rücksicht auf die Gemeinschaft eingeschränkt werden muss.

Basierend auf der Schulcharta unserer Schule gelten folgende Vereinbarungen:

I.                    In unserer Schulgemeinschaft ist es verboten,

1.       Tabakwaren, E-Zigaretten oder E-Shisha  mitzubringen und zu rauchen,

2.       Alkohol und Energy-Drink mitzubringen und zu trinken.

3.       Waffen und Gegenstände, die als Waffen zu gebrauchen sind, wie z.B. Messer, Schlagringe, Feuerwerkskörper, mitzubringen,

4.       Handys , MP3-Player, sog. Tracker Uhren  sowie Geräte mit vergleichbaren Funktionen in Gebäuden zu nutzen.

Bei Verstößen werden die Geräte eingezogen und können am gleichen Tag nach Unterrichtsschluss in der Verwaltung abgeholt werden.

Es dürfen keine Ton- oder Bildaufnahmen ohne Zustimmung aller Beteiligten gemacht     werden. Die Schule haftet nicht bei Verlust oder Beschädigung dieser Geräte.

5.       Schneebälle zu werfen,

6.       das Schulgelände während der Unterrichtszeiten und Pausen zu verlassen.

7.       Fußball auf den Fluren zu spielen.  Erlaubt ist dies nur auf dem Sportplatz sowie auf besonders dafür ausgewiesenen Plätzen.

8.       als Fahrschülerin/Fahrschüler nach dem Aussteigen aus dem Bus das Schulgelände zu verlassen.

Vor der Abfahrt des Busses nach Schulschluss warten die Fahrschüler vor der Umzäunung am Busbahnhof.

II.                  Richtet euch bitte auch nach folgenden Vereinbarungen:

1.       Unfälle, Zerstörungen oder Beschädigungen meldet bitte sofort dem Aufsicht führenden Lehrer, eurem Klassenlehrer oder im Sekretariat.

2.       Fehlt euer Lehrer bzw. eure Lehrerin, meldet der Klassensprecher dies spätestens 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn.

3.       Mäntel, Jacken usw. gehören an die Garderobenhaken auf den Fluren.

Diese Kleidungsstücke sollten nur in Ausnahmefällen mit in den Klassenraum genommen werden.

4.       Während der Freistunden haltet euch im Warteraum auf, um den Schulbetrieb nicht zu stören. Falls Fahrschüler noch auf ihren Bus warten müssen, sollten sie dies ebenfalls im Warteraum tun.

5.       Gefundene Gegenstände gebt bitte im Sekretariat ab.

6.       Ausgeliehenes Lehrmaterial, wie Karten, Tageslichtprojektor u. ä., bringt bitte wieder an den richtigen Platz zurück.

7.       Vor Unterricht in Fachräumen stellt eure Schultaschen vor dem Raum ab und verlasst danach sofort das Gebäude. Vor Unterrichtsbeginn wartet ihr bitte vor dem Gebäude auf die Lehrkraft.

8.       In den kleinen Pausen könnt ihr euch auch in den Fluren vor eurem Klassenraum aufhalten.

9.       Während der beiden großen Pausen geht bitte auf den Schulhof oder in die Pausenhalle. Bei schlechtem Wetter könnt ihr euch, wenn es dreimal geklingelt hat, in den unteren Gebäudefluren aufhalten.

In der kalten Jahreszeit werden alle Trakte um 7.30 Uhr aufgeschlossen.

10.   An zwei Tagen in der Woche ist die Schülerbücherei geöffnet. An diesen beiden Tagen dürft ihr in den großen Pausen den Trakt II betreten, um Bücher auszuleihen oder zurückzugeben.

11.   Nach Unterrichtsschluss geht bitte den kürzesten Weg nach Hause bzw. benutzt den ersten Schulbus; sonst entfällt jeglicher Versicherungsschutz.

12.   Das Verlassen des Schulgrundstückes während der Mittagspause kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten gestattet werden Dieser Antrag muss für jedes Schuljahr neu gestellt werden.

13.   Stellt bitte in eurem Klassenraum bzw. Fachraum zum Unterrichtsschluss die Stühle hoch.

14.   Benutzt für Abfälle nur die vorgesehenen Abfallbehälter. Sorgt selbst für die Sauberkeit im Klassenraum, auf den Fluren, auf dem Schulhof und vor allem auch in den Toilettenräumen.

15.   Stellt euer Fahrrad bitte nur an den dafür vorgesehenen Plätzen auf dem Schulgelände ab.

16.   Eine gesunde Umwelt und der Klimaschutz sind besonders wichtig. Dafür muss sich jede/r verantwortlich fühlen, deshalb

§Vermeidet Abfall.

§Werft Müll in die entsprechenden Abfallbehälter

§Sorgt für Sauberkeit in den Klassenräumen, auf den Fluren auf dem Schulhof und ganz besonders in den Toilettenräumen.

§Achtet auf gut Lüftung (Stoßlüftung) und spart Energie.

Macht euch auch immer wieder gegenseitig darauf aufmerksam.

       

Verstößt ein Schüler gegen die Schulordnung, kann die Schule geeignet erscheinende Erziehungsmittel und

sogar Ordnungsmaßnahmen anwenden, die den Schüler nachdrücklich zu einer Veränderung seines Verhaltens auffordern.

Nach § 61 NSchG sind Erziehungsmittel pädagogische Einwirkungen. Sie sind zulässig, wenn Schülerinnen und Schüler den Unterricht beeinträchtigen oder in anderer Weise ihre Pflichten grob verletzen. Sie können von einzelnen Lehrkräften oder von der Klassenkonferenz angewendet werden.

Erziehungsmittel können sein: (keine gewichtete Reihenfolge)

-   mündliche Ermahnung

-   zusätzliche häusliche Übungsaufgaben

-   besondere schulische Arbeitsstunden außerhalb der Schulzeit

-   mündlicher Tadel mit schriftlichem Vermerk

-   mündlicher Tadel mit schriftlichem Vermerk und Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten

-   Wiedergutmachung des angerichteten Schadens

-   Auferlegung besonderer Pflichten

-   Ausschluss von Schulveranstaltungen

-   Androhung von Ordnungsmaßnahmen

Ordnungsmaßnahmen sind zulässig, wenn Schülerinnen oder Schüler ihre Pflichten grob verletzen, insbesondere gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen, den Unterricht nachhaltig stören, die von ihnen geforderten Leistungen verweigern oder dem Unterricht unentschuldigt fernbleiben.

Über Ordnungsmaßnahmen entscheidet die Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleitung.

Ordnungsmaßnahmen sind:

1.       Ausschluss vom Unterricht in einem oder in mehreren Fächern oder ganz oder teilweise von dem den Unterricht ergänzenden Förder- oder Freizeitangebot bis zu einem Monat,

2.       Überweisung in eine Parallelklasse,

3.       Ausschluss vom Unterricht sowie den Unterricht ergänzenden Förder- und Freizeitangebot bis zu drei Monaten,

4.       Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform oder, wenn eine solche Schule nicht unter zumutbaren Bedingungen zu erreichen ist, an eine Schule mit einem der bisherigen Beschulung der Schülerin oder des Schülers entsprechenden Angebot

5.       Verweisung von der Schule,

6.    Verweisung von allen Schulen.                          K. Werner (Schulleiterin)          

Back to top